AGB


Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen der Tanzschule Sonntagstanz, vertreten durch Geschäftsführerin Wyona Sonntag 


1. VERTRAGSSCHLUSS 

1.1 GELTUNG DER AGB 

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Tanzschule Sonntagstanz mit ihren Mitgliedern und Kunden, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der Tanzschule Sonntagstanz abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Inanspruchnahme des Angebotes der Tanzschule berechtigt sind. Dazu zählen insbesondere Tanzkurse jeder Art und Tanzveranstaltungen in- und außerhalb der Tanzschulräumlichkeiten, die die Tanzschule Sonntagstanz anbietet 

1.2 ANTRAG 

Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an die Tanzschule Sonntagstanz. 


2. NUTZUNG DER TANZKURSE 

2.1 ZUTRITT NUR MIT ANMELDUNG ZU EINEM KURS 

Durch die Anmeldung erhält das Mitglied Zutritt zu dem Kursprogramm der Tanzschule Sonntagstanz ( für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Senioren). Ohne Anmeldung kann der Zutritt zu den Tanzkursen durch die Mitarbeiter der Tanzschule Sonntagstanz verweigert werden. 

2.2 KURSANGEBOT 

Der monatliche Mitgliedsbeitrag, welcher je nach gebuchtem Tanzbereich und Standort variieren kann, beinhaltet den Besuch aller Tanzkurse, die sich im Angebot der Tanzschule Sonntagstanz befinden, auch mehrfach pro Woche und auch standortübergreifend. Das reguläre Tanzkursprogramm wird über mindestens 38 Wochen pro Jahr angeboten. Während der Ferienzeit der Tanzschule Sonntagstanz findet für die Mitglieder zeitweise anstatt der fortlaufenden, regulären Tanzkurse ein gesondertes Ferienkursprogramm statt (Workshop-Tage/Ferien-Workshops, o.ä.). Die Teilnahme an dem Ferienkursprogramm ist im monatlichen Mitgliedsbeitrag enthalten und ebenfalls nur möglich zu Besuchen, wenn man Mitglied der Tanzschule Sonntagstanz ist. 

2.3 KURSINHALTE/-ZEITPLÄNE; ABSAGEN etc. 

Bei Tanzkursangeboten für erwachsene Paare ist ein paarweises Erscheinen notwendig. 

2.4 KURSINHALTE/-ZEITPLÄNE; ABSAGEN etc. 

Die Saalbelegung, die Auswahl der Tanzlehrerin und/oder des Tanzlehrers sowie die Auswahl der Kursinhalte sind der Tanzschule Sonntagstanz überlassen. Änderungen im laufenden Kursbetrieb behält sich die Tanzschule Sonntagstanz vor und diese entbinden das Mitglied nicht von seiner Beitragspflicht. Bei geringer Kursbelegung von regelmäßig weniger als fünf Paaren in einem betreffenden Kurs behält sich die Tanzschule Sonntagstanz vor, Kurse zusammenzulegen oder den betreffenden Kurs abzusagen. 

3. MITGLIEDSBEITRAG / ZAHLUNGSVERZUG 

3.1 MITGLIEDSBEITRAG 

Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf der Basis eines Jahreshonorars errechnet worden und stellt mit der monatlichen Rate 1/12 des entsprechenden Jahreshonorars dar. Die Ferienzeiten sind in der Höhe des Mitgliedsbeitrages berücksichtigt. Eine Abmeldung über den Zeitraum der Ferien mit anschließend weitergeführter Mitgliedschaft ist ausgeschlossen. Aktuelle Preise sind auch auf www.tanzschulesonntagstanz.de veröffentlicht. Eine Rückzahlung des Honorars oder der Aufnahmegebühr ist ausgeschlossen. Eine Nichtteilnahme, ein vorzeitiger Abbruch des Tanzkurses – ganz gleich aus welchem Grunde – sowie die Nichtinanspruchnahme am Unterricht befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung. 

3.2 ERMÄßIGUNG AUF DEN MONATLICHEN MITGLIEDSBEITRAG 

Auszubildende und Studenten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten gegen Vorlage einer entsprechenden und offiziellen Bescheinigung der Bildungseinrichtung eine Ermäßigung in Höhe von 15 Prozent auf das reguläre Kurshonorar. Die Ermäßigung bleibt nur für den im vorstehenden Satz beschriebenen Zeitraum bestehen; danach lebt der Mitgliedsbeitrag im ordnungsgemäßen/unermäßigten Rahmen auf. 

3.3 FÄLLIGKEIT DER MONATLICHEN BEITRÄGE 

3.3.1 Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird jeweils am 1. Tag des Monats fällig und in der Regel bis zum dritten Werktag des Monats im Lastschriftverfahren eingezogen. 

3.3.2 Die Zahlung ist dem Beginn der Mitgliedschaft nachgelagert. Der Einstieg in den gewählten Tanzkurs und die Fälligkeit der Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrags können somit voneinander abweichen. Das heißt, dass der Mitgliedsbeitrag erstmalig in dem Monat abgebucht wird, der auf den Monat folgt, in dem der Tanzkurs begonnen hat und letztmalig in dem Monat abgebucht wird, in dem die Mitgliedschaft endet, auch wenn die Mitgliedschaft in diesem Monat bereits vor dem letzten Kalendertag endet. Die Servicegebühr für die erstmalige Datenerfassung wird mit der ersten Abbuchung eingezogen. 

3.4 KOSTEN BEI RÜCKBUCHUNG 

Ist die Abbuchung vom Konto des Mitglieds nicht möglich, sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10,00 € je Rückbuchung sowie zusätzlich die Bankgebühren der jeweiligen Rückbuchung vom Kunden zu tragen. 

3.5 ZAHLUNGSVERZUG 

Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der mindestens zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist die Tanzschule Sonntagstanz berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Falle ist die Tanzschule Sonntagstanz berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen und den Vorgang zum Abschluss an einen Inkasso-Dienstleister zu übergegeben und diesem alle Informationen und Daten zu übermitteln, die zur Geltendmachung der Forderung benötigt werden. 

3.6 SONDERKÜNDIGUNGSRECHT BEI PREISERHÖUNGEN 

Wir sind berechtigt, den monatlichen Mitgliedsbeitrag anzupassen. Bei einer Preiserhöhung ist das Mitglied berechtigt, die Mitgliedschaft zum Ende des Monats zu kündigen, in dem ihm die Preiserhöhung zugeht. 

4. LAUFZEIT / ABMELDUNG 

4.1 ERSTLAUFZEIT / VERLÄNGERUNG 

Die erste Grundlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt im Paartanzbereich zwei Monate und im Solotanzbereich einen Monat. Wenn die Mitgliedschaft nach der jeweiligen Grundlaufzeit nicht vom Mitglied oder der Tanzschule Sonntagstanz schriftlich beendet wird, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch jeweils um einen Monat. 

Für Mitgliedschaften, die ab dem 01.01.2020 beginnen, gilt eine Abmeldefrist zum 25ten jeden Monats, für den 31ten des Folgemonats. 

Die Abmeldung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen, dies kann auch per Email sein. Mündliche Abmeldungen werden nicht akzeptiert. Eine Bestätigung der Abmeldung wird ausschließlich per Email versandt. 


 

4.2 RUHENDE MITGLIEDSCHAFT 

Die Tanzschule Sonntagstanz bietet ihren Mitgliedern auf Antrag und aus wichtigem Grund eine ruhende Mitgliedschaft von maximal zwei Monaten pro Kalenderjahr an. Urlaub oder Abwesenheit aus geschäftlichen Gründen sind z.B. keine wichtigen Gründe und werden für eine ruhende Mitgliedschaft nicht anerkannt. Als wichtige Gründe zählen ausschließlich körperliche/gesundheitliche Beeinträchtigungen, die eine Teilnahme am Tanzkurs nicht möglich machen. Der Antrag auf eine ruhende Mitgliedschaft kann nicht rückwirkend eingereicht werden. Während der ruhenden Mitgliedschaft ist eine Teilnahme an Kursen der Tanzschule Sonntagstanz ausgeschlossen. Für die Dauer des Zeitraums der ruhenden Mitgliedschaft wird die Laufzeit der Mitgliedschaft verlängert, diese Laufzeit wird nach einer Kündigung,entsprechend der Pausierung, hinten angehängt. 

4.3 ABMELDUNG BEI SCHWANGERSCHAFT 

Bei einer Schwangerschaft hebt die Tanzschule Sonntagstanz den Mitgliedsvertrag jederzeit auf Verlangen des Mitglieds für das Mitglied und seinen Partner kostenfrei auf. 

5. VERHALTEN IN DEN TANZSCHULRÄUMEN 

5.1 BEGLEITPERSONEN / FILM- UND FOTOAUFNAHMEN 

Das Mitbringen von Begleitpersonen, die keine aktive Mitgliedschaft besitzen und nicht am Kursprogramm teilnehmen, ist nicht ohne vorherige Genehmigung eines Mitarbeiters der Tanzschule Sonntagstanz gestattet. Das Erstellen von Film- und Fotoaufnahmen anderer Kunden und den Kursprogrammen ist nicht gestattet

5.2 RAUCHEN IN DEN TANZSCHULRÄUMEN 

Das Rauchen ist in den Tanzschulräumen nicht gestattet. 

5.3 TIERE IN DEN TANZSCHULRÄUMEN 

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. 

6. DATENSCHUTZ 

Das Mitglied erklärt sich mit Abschluss des Vertrages damit einverstanden, dass die Kundendaten in der tanzschuleigenen EDV gespeichert werden. Die Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt und sind nur berechtigten Tanzschulmitarbeitern zugänglich. Die Daten unterliegen dem strengen Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Das Mitglied erklärt sein jederzeit schriftlich widerrufbares Einverständnis, dass die von ihm bei Anmeldung angegebenen Daten während und auch nach Ende des Kurses (sowie dem Ende der Vertragslaufzeit) zur Übersendung von Informationen über vertragsrelevante Mitteilungen, Kursprogramme und sonstige Tanzschulaktivitäten, insbesondere auch via E-Mail oder SMS verwendet werden können. Weiter erteilt das Mitglied seine Zustimmung, dass von ihm/ihr in Zusammenhang mit der Tanzschule Sonntagstanz gemachte Foto- und Filmaufnahmen entschädigungslos verwendet werden dürfen (vgl.8.). Ansprechpartner für die aufgeführten Datenschutzfragen ist Frau Wyona Sonntag, Inhaberin. Zu der vorstehenden Verwendung der Daten kann jederzeit – ohne Angabe von Gründen – ein Widerruf erfolgen und die Löschung verlangt werden. 

7. FOTOGRAFIE / VIDEOAUFNAHMEN / URHEBERRECHT 

Die Tanzschule Sonntagstanz weist darauf hin, dass im Rahmen der Tanzkurse und Veranstaltungen fotografiert und gefilmt werden kann. Filme und Fotos aller anwesenden Personen (Teilnehmer, Besucher, Künstler, etc.) oder Ausschnitte, Zusammenschnitte etc. können für Promotion- und Werbezwecke (Website, Social- Media-Kanäle.) verwendet werden. Mit dem Kauf der Veranstaltungskarte bzw. dem Erscheinen zu der Veranstaltung erklärt sich das Mitglied oder auch der Gast, der kein Mitglied ist, ausdrücklich mit der – für ihn entgeltlosen – Veröffentlichung der von ihm gemachten Fotos und Filmaufnahmen einverstanden. Alle Nutzungsrechte von Foto- und Videomaterial verbleiben bei der Tanzschule Sonntagstanz bzw. bei früheren Rechteinhabern. Ansprechpartner für die aufgeführten Datenschutzfragen ist Frau Wyona Sonntag. Zu der vorstehenden Verwendung der Fotografien/Videoaufnahmen kann jederzeit – ohne Angabe von Gründen – ein Widerruf erfolgen und die Löschung verlangt werden. 

8. WIDERRUFSRECHT 

Das Mitglied hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag oder Online-Kartenkäufe zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss bzw. Kaufabschluss. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss das Mitglied bzw. der Kunde uns (Tanzschule Sonntagstanz) mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss, diesen Vertrag oder Kauf zu widerrufen, informieren. 

Folgen des Widerrufs 

Wenn der Vertrag widerrufen wird, hat die Tanzschule Sonntagstanz alle Zahlungen, die sie von dem Kunden erhalten hat, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet die Tanzschule Sonntagstanz dasselbe Zahlungsmittel, welches der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall können dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet werden. 

9. HAFTUNG 

1)Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet die Tanzschule Sonntagstanz nur für Körperverletzung, dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung oder Tod, sofern dies die Tanzschule Sonntagstanz zu vertreten oder wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zu verantworten hat. 

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus einem anderen der vorstehend genannten Rechtsgründe zwingend gehaftet wird. Die Teilnahme an allen Programmteilen inkl. Rahmen- und Abendprogrammen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. 

(3) Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche – ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur – auf die Höhe des Veranstaltungsentgelts begrenzt. Eine Pflichtverletzung der Tanzschule Sonntagstanz steht die seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich. 

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

10.1. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des zugrundeliegenden Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. 

Stand: 02.08.2023